Die S.L. (SL) oder SRL (Sociedad de Responsabilidad Limitada) ist das spanische Gegenstück zur deutschen Gesellschaft mit Beschränkter Haftung (GmbH).
Die SL Gründung in Spanien ist eine gute Alternative für deutsche Aussteiger, die sich in Spanien kostengünstig selbständig machen und eine kleine Existenz aufbauen wollen, aber auch für Unternehmer, die die Kosten und den Kapitaleinsatz einer deutschen GmbH scheuen. Nach dem spanische "GmbH" Gesetz (Ley de sociedades de responsabilidad limitada) wird das gesetzliche Mindestkapital auf nur 3005,06 Euro festgelegt. Deutschland liegt im europäischen Vergleich mit 25.000,- Euro gleich nach Österreich mit 35.000,- Euro an der Spitze.
Nach dem
Urteil des
EuGH (Europäischer Gerichtshof) müssen nun auch die deutschen Gerichte im Eu Ausland gegründete und in Deutschland tätige Gesellschaften anerkennen. Auch die
IHK hat die neue Rechtslage erkannt und klärt dementsprechend auf.
(Quelle: SL-Kontor)