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Die Spanische SL
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Die S.L. (SL) oder SRL (Sociedad de Responsabilidad Limitada) ist das spanische Gegenstück zur deutschen Gesellschaft mit Beschränkter Haftung (GmbH).

Die SL Gründung in Spanien ist eine gute Alternative für deutsche Aussteiger, die sich in Spanien kostengünstig selbständig machen und eine kleine Existenz aufbauen wollen, aber auch für Unternehmer, die die Kosten und den Kapitaleinsatz einer deutschen GmbH scheuen. Nach dem spanische "GmbH" Gesetz (Ley de sociedades de responsabilidad limitada) wird das gesetzliche Mindestkapital auf nur 3005,06 Euro festgelegt. Deutschland liegt im europäischen Vergleich mit 25.000,- Euro gleich nach Österreich mit 35.000,- Euro an der Spitze.

Nach dem Urteil des EuGH (Europäischer Gerichtshof) müssen nun auch die deutschen Gerichte im Eu Ausland gegründete und in Deutschland tätige Gesellschaften anerkennen. Auch die IHK hat die neue Rechtslage erkannt und klärt dementsprechend auf.

(Quelle: SL-Kontor)

Vorteile einer Spanischen SL
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  • Eine S.L. ist EU-weit zugelassen und auch in Deutschland voll geschäftsfähig.
  • Das erforderliche Stammkapital beträgt nur aufgerundet 3006 Euro.
  • die Haftung ist auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt.
  • Persönliches Eigentum/Vermögen bleibt unangetastet.
  • Der spanische Steuersatz für eine GmbH ist weit niedriger als der deutsche.
  • Die spanische SL wird mit einem Körperschaftssteuersatz von 35% veranlagt.
  • In den ersten Jahren können Gewinne mit Verlusten kompensiert werden.
  • Firmen müssen erst ab 1 Millionen € Gewinn pro Jahr Gewerbesteuer bezahlen (I.A.E). In Spanien gibt es vielfältige, liberale Abschreibungsmöglichkeiten.
  • In Spanien gibt es keine Durchgriffshaftung für den Geschäftsführer.
  • Die Buchhaltungsvorschriften sind weniger streng.
  • Eine spanische SL muss lediglich eine modifizierte Einnahmen-Ausgaben Rechnung erstellen.
  • Die spanische SL eignet sich hervorragend zum Immobilienkauf in Spanien.
  • Die Einstellung und Mentalität der spanischen Steuerbehörden ist weit aus liberaler.
  • Die Regierung hat ein Interesse daran, dass viele neue profitable Unternehmen entstehen.
  • In Spanien gibt es kein Wettbewerbsverbot wie in Deutschland.
  • Sie können mit einer spanischen SL frei heraus in der deutschen Presse mit Rabatten oder mit Vergleichen zu Mitbewerbern inserieren. Für eine spanische GmbH gibt es keinerlei Beschränkungen.
  • Spanische Banken geben keine Auskunft über Firmenkonten.

(Quelle: Firma-Ausland)



Aktualisiert: 23.01.2006

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