Seit dem 14. Februar 2003 benötigen EU Bürger die länger als drei Monate in Spanien bleiben keine Recidencia (Aufenthaltsgenehmigung) mehr, weder für sich selbst, noch für ihre Familienangehörigen!!!
Seit dem das Königliche Dekret 178/2003 in Kraft getreten ist, brauchen die gesamten in Spanien lebenden und/oder arbeitenden EU Bürger weder eine Aufenthaltsgenehmigen noch eine Arbeitserlaubnis mehr. Es gibt keine bürokratischen Prozeduren mehr für Einreise, Aufenthalt oder Arbeitsaufnahme. Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sind genug. Das betrifft auch Angestellte, Selbständige und Studenten aus der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island.
Bereits am 28. Juli 2000 sind die Innenminister von Spanien, Frankreich, Italien und Deutschland in Marseille zu einem Einverständnis gekommen, welches die freie Wahl des Aufenthaltsortes aller europäischen Bürger unterstützt. Nun ist die Neuregelung endlich definitiv unterzeichnet worden und in Spanien in Kraft getreten!
Natürlich gibt es aber auch hier wieder
Einschränkungen bzw.
unterschiedliche Regelungen:
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Senioren, die im europäischen Ausland und den genannten Mitgliedsstaaten ihre Rente beantragt haben und nicht bis zu zwölf Monate in Spanien gearbeitet oder drei Jahre lang in Spanien gelebt haben,, brauchen weiterhin eine Residencia.
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Senioren, die also bis zum Zeitpunkt der Rentenbeantragung mindestens zwölf Monate lang in Spanien gearbeitet und mindestens drei Jahre lang in Spanien gelebt haben, brauchen keine Residencia.
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Wer ununterbrochen zwei Jahre lang in Spanien gelebt hat und aufgrund eines Arbeitsunfalls oder eine durch die Arbeitsstelle verursachte Krankheit Invalide wird und dadurch Anrecht auf eine Rente einer spanischen Einrichtung bezieht, braucht keine Residencia.
Trotz der neuen Regelung ist aber jedem Residenten zu empfehlen, eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Der Besitz einer Residencia kann Bürokratische Abläufe enorm beschleunigen.
Die Aufenthaltsgenehmigung sollte man, genauso wie den Pass, ständig bei sich tragen. Hier reicht allerdings auch eine Dokumentenkopie.